Finanzierungstools für Flurförderzeuge
An dieser Stelle geben wir Tipps und Infos zu den Themen Finanzierung, Leasing, Miete, Mietkauf etc. Links zu Finanzierungs- undLeasinggesellschaften folgen.
Die Miebach-Checkliste fürs FFZ-Leasing
Leasing von Flurförderzeugen: Was ist zu beachten?
Autor: Dominik Bühring, Mitglied der Miebach-Geschäftsleitung in Frankfurt. Er betreut Kunden im Bereich Handel
Leasing von Flurförderzeugen: Was ist zu beachten?
1. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
Im Vorfeld muss eine Überprüfung stattfinden, ob Leasing die wirtschaftlich sinnvollste Alternative ist. Es sollte ein Vergleich mit Kreditfinanzierung oder Kauf (Berücksichtigung von Händlerrabatten) stattfinden, um eine Entscheidung auf eine solide Basis zu stellen (Total Cost of Ownership).
2. Ausgestaltung des Leasingvertrages nach Einsatz
Für Saison-Spitzen bietet sich das Operate Leasing (kurze Laufzeit,
wirtschaftliches Objektrisiko sowie Instandhaltung beim Leasing-Geber)
an. Das Finance Leasing hingegen (lange Laufzeit, Objektrisiko und Instandhaltung beim Leasing-Nehmer) bietet sich für mittel- bis langfristigen
Bedarf an.
3.Beschreibung des Leasing-Objektes im Vertrag
Wichtig ist die genaue Beschreibung des Staplers, des Einsatzbereiches
sowie der technischen Spezifikation des zu leasenden Gerätes
(z.B Hubhöhe, Radlasten und damit Anforderungen an Bodenbelastungund
Ebenheit, Tragkraft, Batteriekapazitäten, Anbauteile etc.).
4. Art des Vertrages (Voll- vs. Teilamortisation)
Bei einem im Vollamortisationsvertrag werden alle Anschaffungs-, Herstellungs-,
Zins- und Verwaltungskosten durch die Leasingrate abgedeckt.
Beim Teilamortisationsvertrag hingegen findet keine vollständige
Abdeckung der entstehenden Kosten statt (lediglich Sicherung durch
vertraglich gesicherten Restwert).
5.Vertragslaufzeit / Leasingdauer
Beim Abschluss eines Leasingvertrages ist darauf zu achten, dass
die im Vertrag festgehaltene Leasingdauer zu Ihren Anforderungen passt.
Weiterhin sollten Optionen für eine weitere Nutzung über den Leasingzeitraum
hinaus (weiteres Leasing, Kaufpreis) festgehalten werden.
6.Höhe der monatlichen Leasingrate
Es ist zu bewerten, ob die ermittelte Leasingrate zur finanziellen
Lage (Liquidität) des Unternehmens passt. Ein Leasing-Vertrag ist in der
Regel unkündbar und somit stellt die Leasingrate über die Vertragsdauer
hinweg einen Fixkostenblock dar.
7.Instandhaltung und daraus anfallende Kosten
Im Vertrag sollten alle relevanten Wartungs- und Instandhaltungsverträge
(auch regelmäßige Überprüfung Betriebssicherheit) sowie verbundene Kosten in der Leasingrate mit berücksichtigt werden, so dass der Vertrag einem Full Service Vertrag entspricht.
8.Festlegen der Laufleistung (Betriebstunden / Jahr) und
Verfügbarkeit des Gerätes
Die zeitliche Nutzung des Gerätes und die Einsatzhärte haben Einfluss auf die Höhe der Leasingrate (im Vertrag zu spezifizieren). Außerdem sollte eine Verfügbarkeit des Gerätes festgelegt werden, die vom Leasing-Geber garantiert wird (Service-Reaktionszeiten z.B. innerhalb von 12 Stunden,
Ersatzgeräte).
9.Lieferumfang
Wichtig ist der im Vertrag fixierte Lieferumfang. Insbesondere
sollte neben dem Gerät ein Augenmerk auf die zusätzlich benötigte Ausstattung, wie Batterien und Ladegräte gelegt werden.
10.Versicherung
Versicherungen wie z.B. gegen Maschinenbruch sollten generell in der Leasingrate enthalten sein. Dies ist allerdings individuell zu klären,
da die Versicherungsleistungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich
sind und auch die Höhe des Selbstbehalts nicht immer identisch ist.
11.Transportkosten
Es sollte im Vorfeld geklärt werden, in wie weit Transportkosten,
die durch das Anliefern oder Abtransportieren des Leasinggegenstandes
anfallen, in der Leasingrate berücksichtigt wurden.
12.Montage und Inbetriebnahme
Die Montage und Inbetriebnahme sollte durch den Leasing-Geber
erfolgen. Die daraus resultierenden Kosten müssen vertraglich fixiert sein.
13.Schulung und Einweisung
Ebenfalls durch den Leasing-Geber sollte eine Einweisung und
Schulung des für das Gerät verantwortlichen Personals durchgeführt werden.
Umfang und Kosten der Schulungen sind vertraglich festzuhalten.
14.Nutzungsregelungen
Ggf. ist eine Nutzungsliste zu erstellen. In dieser wird geklärt,
ob nur eigenes Personal die Stapler nutzen darf, Wechselnutzung mit vor
Ort tätigen Kunden / Dienstleistern erlaubt ist, oder externe LKW-Fahrer
ein Nutzungsrecht haben.
15.Abschlussrate / Restwert
Je nach Vertragsart ist eine Abschlussrate / Kauf- oder Mietverlängerungsoption
aufgeführt. Die jeweiligen Beträge sollten fixiert und
bekannt sein. Bei Veräußerung durch den Leasing-Geber ist bei teilamortisierten
Verträgen eine Beteiligung des Leasing-Nehmers bei Mehr- oder
Mindererlös üblich.
16.Verwendung nach Vertragslaufzeit
Ein wichtiger Punkt ist die mögliche Verlängerung von Vertragslaufzeiten.
Wenn das Gerät weiterhin benötigt wird, ist es hilfreich,
im Vertrag schon im Voraus Raten für die Nutzung über den geplanten
Zeitraum hinaus festgelegt zu haben.
17.Kündigungsmöglichkeiten / Vertragsänderungen
Es sollte fixiert werden, unter welchen Umständen der Vertrag
vorzeitig kündbar ist und welche Kosten damit einhergehen.
Weiterhin ist wichtig, inwieweit der Vertrag im Falle einer Änderung der
Anforderungen des Leasing-Nehmers veränderbar ist, wenn daraus ein
Gerätetausch notwendig wird.
18.Entsorgung / Vernichtung
Nach Ablauf des Leasingzeitraums wird das Gerät ggf. entsorgt
oder vernichtet. Die hier anfallenden Kosten sind entweder durch die
Leasingrate gedeckt oder sollten im Vertrag separat ausgewiesen werden.
Auch eine Entsorgung der Peripherie wie Batterien ist zu regeln.
19.Leasingdauer
Die Leasingdauer darf gemäß deutscher Erlasse zwischen
40% und 90% der AfA-Dauer, die i.d.R. 8 Jahre beträgt, liegen.
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